Rechtstipp: Bei Abschluss von Direktversicherung keine Beratung nötig
Schließt der Arbeitgeber direkt eine Versicherung ab, verpflichtet dies nicht den Versicherer, sowohl den Arbeitgeber, als auch die entsprechenden Mitarbeiter darüber zu beraten. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 7 U 137/07). Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Versicherung nicht die Nebenpflicht obliegt, die Arbeitnehmer, die versichert werden sollen, über die Leistungen der Versicherung und deren Voraussetzungen zu informieren. Das könne nur in speziellen Fällen gegeben sein. Direktlebensversicherungen werden meist als eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Dabei handelt es sich zumeist um Kapitallebensversicherungen, die dann ab einem festgelegten Alter dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
