Rechtstipp: Bei Abschluss von Direktversicherung keine Beratung nötig

Schließt der Arbeitgeber direkt eine Versicherung ab, verpflichtet dies nicht den Versicherer, sowohl den Arbeitgeber, als auch die entsprechenden Mitarbeiter darüber zu beraten. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 7 U 137/07). Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Versicherung nicht die Nebenpflicht obliegt, die Arbeitnehmer, die versichert werden sollen, über die Leistungen der Versicherung und deren Voraussetzungen zu informieren. Das könne nur in speziellen Fällen gegeben sein. Direktlebensversicherungen werden meist als eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Dabei handelt es sich zumeist um Kapitallebensversicherungen, die dann ab einem festgelegten Alter dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Vermieter kann Tapetenfarbe nicht erzwingen

Welt.online: Vermieter kann Tapetenfarbe nicht erzwingen Der 8. Zivilsenat des BGH entschied in einem Urteil vom 18. Juni 2008 (AZ: VIII ZR 224/07) zugunsten einer Mieterin, dass sie seitens des Vermieters nicht gezwungen werden kann, die Wände in ihrer Mietwohnung in einem vorgeschriebenen Farbton zu streichen. Die Vermieterin hatte festgelegt, dass dies in “neutralen, deckenden, hellen” Tapeten bzw. Farben zu erfolgen habe. Das Gericht sah in dieser Klausel ganz klar eine Benachteiligung der Mieterin, da diese auch während des laufenden Mietvertrages eine abgegrenzte Farbauswahl vorsah. Für die Vermieterin sei es zwar berechtigt, nach einem Auszug eine Übergabe der Wohnung mit entsprechenden Schönheitsreparaturen zu verlangen, aber seitens des Gerichtes bestünde “kein anerkennenswertes Interesse” daran, der Mieterin in der Zeit des bestehenden Mietvertrages bestimmte Farbgebungen in der Wohnung zu verwehren. Das Gericht erklärte diese Klausel somit für unwirksam.